Aufrechterhaltung der Sachkunde nach Chemikalien-Verbotsverordnung zur Abgabe von Gefahrstoffen/Chemikalien

Nutzen:
Apotheker:innen, Apothekerassistent:innen, Pharmazieingenieur:innen, PTA und Apothekenassistent:innen haben bereits aufgrund ihrer Ausbildung umfassende Sachkunde zum Umgang mit Chemikalien erworben (§ 11 Abs. 3 ChemVerbotsV). Diese umfasst neben dem Chemikalienrecht u. a. auch das Biozid-Recht. 
Aufgrund einer Änderung der ChemVerbotsV muss jedoch jeder, der nach seiner Qualifikation die Sachkunde gemäß der ChemVerbotsV besitzt, diese ab dem 01.06.2019 regelmäßig durch eine akkreditierte Fortbildung erneuern, sofern der Erwerb seiner Qualifikation mehr als sechs Jahre zurückliegt (§ 11 Abs. 1 ChemVerbotsV):
–    nach 3 Jahren durch eine halbtägige Fortbildung (4 UStd.) oder
–    nach 6 Jahren durch eine eintägige Fortbildung (8 UStd.). 

Ohne nachgewiesene Sachkunde dürfen sachkundepflichtige Chemikalien nicht abgegeben werden.
Mit der Teilnahme an dieser ganztägigen Fortbildungsveranstaltung ist die umfassende Sachkunde zur Abgabe aller Chemikalien für weitere 6 Jahre nachgewiesen. 
Zu den aktuellen rechtlichen Änderungen im europäischen Gefahrstoffrecht (CLP Verordnung, REACH Verordnung, Ausgangsstoffe für Explosivstoffe - EU Verordnung, Biozid-Recht) erfolgt auch auf nationaler Ebene (ChemVerbotsV, GefStoffV) ein Update. Das Seminar vermittelt die praxisgerechte Umsetzung in der Apotheke, die Kennzeichnung, Verpackung und Abgabe von Gefahrstoffen. Dies wird mit Praxisbeispielen geübt. Ebenfalls werden die apothekenspezifischen Vorgaben bezogen auf den Arbeitsschutz vermittelt, u. a. Fachkunde zur Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung nach Gefahrstoffrecht. 

Inhalt:
Im Überblick finden Sie nur einen Ausschnitt des Inhaltes:

  • Block I – Basiswissen
    • Grundlagen des europäischen Chemikalienrechtes
    • CLP-Verordnung, Grundlagen
    • Gefahrenklassen und -kategorien
    • REACH-Verordnung, Grundlagen
    • Umsetzung in der Apotheke
    • Abgabeverbote
    • Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (Abgabegefäße)
    • Kennzeichnung der Standgefäße uvm.
  • Block II – Aktuelle Änderungen
    • Chemikalien-Verbotsverordnung
    • Informationspflicht
    • Dokumentation der Abgabe
    • Biozide
    • Gefahrstoffverordnung, Arbeitsschutz
    • Gefährdungsbeurteilung, Explosionsschutz
    • Unterweisung nach Gefahrstoffrecht
    • Entsorgung von Gefahrstoffen uvm.
       

Referentin:
Dr. Ute Stapel, Amtsapothekerin a. D., Bönen
Autorin mehrerer Fachbücher zum Apotheken- und Gefahrstoffrecht, Prüfungsvorsitzende beim Dritten Staatsexamen für Pharmazeuten, 27 Jahre Lehrbeauftragte für das Gebiet „Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker“ an der Universität Münster

Zielgruppe:
Apotheker/innen, Apothekerassistent/innen, Pharmazieingenieur/innen, PTA

Fortbildungspunkte:
8 Fortbildungspunkte der Kategorie 1a

Ort:
Apothekerverband Westfalen-Lippe e.V.
Willy-Brandt-Weg 11
48155 Münster

Teilnehmerzahl:
max. 25 Personen

Seminargebühr:
Für AVWL-Mitglieder: € 250,00 zuzüglich geltender MwSt.
Für Nicht-Mitglieder:  € 312,50 zuzüglich geltender MwSt.

Hinweis Anmeldung:
Wir bitten Sie, in Ihrer Anmeldung PER FAX das genaue Datum der Veranstaltung für die weitere Bearbeitung mit anzugeben.

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Kontakt

Apothekerverband Westfalen-Lippe e.V.
Willy-Brandt-Weg 11
48155 Münster

Telefon: 0251 539380
Telefax: 0251 5393813
E-Mail: apothekerverband@avwl.de

Montag bis Freitag:
8:30 bis 13:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr

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