Das Berufsbild des Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten hat sich aus dem des ehemaligen Apothekenhelfers entwickelt. Der vielseitige Beruf des PKA knüpft dabei an die organisatorischen und kaufmännischen Abläufe des Apothekenbetriebes an. Vom Management der Warenwirtschaft, über kaufmännisches Arbeiten, Datenverarbeitung, Vertretergespräche bis hin zur Schaufenstergestaltung, Auslieferungsfahrten und Unterstützung bei der Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln bietet der Beruf ein abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld. Da der PKA kein pharmazeutischer Beruf ist, darf er im Handverkauf nur bei den Waren mitwirken, die nicht zu den Arzneimitteln zählen.
Für die PKA-Ausbildung bedarf es eines Haupt- oder Realschulabschlusses.
Das duale Ausbildungssystem verbindet dabei den fachbezogenen Unterricht in der Berufsschule mit der praktischen Anwendung des Gelernten in der Apotheke. Die Ausbildung dauert grundsätzlich drei Jahre, kann in manchen Fällen jedoch verkürzt werden. Dies ist beispielsweise bei besonders guten Leistungen des Auszubildenden möglich. Im Rahmen der Ausbildung sind im zweiten Lehrjahr eine schriftliche Zwischenprüfung anhand praxisbezogener Aufgaben und nach der gesamten Ausbildungszeit eine Abschlussprüfung vor der Landesapothekerkammer abzulegen.
Die Einzelheiten der Ausbildung sowie ein detaillierter Ausbildungsplan sind der Verordnung über die Berufsausbildung zum PKA zu entnehmen. Weiter Informationen können auch gern bei unserer Geschäftsstelle abgerufen werden.
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