Münster 28.02.2024
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Regressverfahren: 518.896 Euro und 83 Cent für die Apotheken gerettet

Insgesamt 518.896 Euro und 83 Cent hat die Retaxstelle des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe (AVWL) von den gesetzlichen Krankenversicherungen zurückgeholt. Das Geld haben die Kassen im vergangenen Jahr im Rahmen von Regressverfahren im Arzneimittelbereich zu Unrecht von den Apotheken einbehalten.

Damit liegt die Anerkennungsquote aller vom AVWL eingereichten Einsprüche im Arzneimittelbereich bei knapp über 90 Prozent. Die höchste Regressforderung umfasst dabei einen Betrag von 32.778 Euro. Vielfach aber geht es um kleine Beträge, bei denen der Aufwand der Kassen, ein solches Verfahren überhaupt nur einzuleiten, den Regressbetrag deutlich übersteigt. „Das zeigt, wie irrsinnig diese Verfahren sind“, so der AVWL-Vorstandsvorsitzende Thomas Rochell. Dies treibe die Verwaltungskosten der Kassen weiter in die Höhe. „Die Versichertenbeiträge lassen sich unseres Erachtens sinnvoller einsetzen“, so Rochell. Zugleich brächten fälschlich gestellte, hohe Regressforderungen manche Apotheken vollkommen unverschuldet in wirtschaftliche Schieflage. „Mindestens aber rauben sie Apotheken-Inhabern über Wochen den Schlaf und bedeuten damit ein Gesundheitsrisiko“, so Thomas Rochell.

Gesamtschaden deutlich höher

Zwar habe die Bundesregierung im vergangenen Sommer eigentlich eine Regressbremse beschlossen, die die Apotheken davor schützen soll, dass Kassen aufgrund formaler Fehler Rechnungen komplett absetzen. Rochell allerdings fürchtet, dass die Kassen weiterhin nach Schlupflöchern suchen werden, um dennoch Geld einzubehalten, das den Apotheken zusteht. 

518.896 Euro und 83 Cent seien übrigens nur ein Teil der Gesamtschadenssumme, fügt Rochell an. Zum einen kämen weitere Regressverfahren im Hilfsmittelbereich hinzu. Zudem scheuten viele Apotheken bei kleinen ein- oder zweistelligen Beträgen den Aufwand, bei den Kassen Einspruch einzulegen. „Aber auch diese läppern sich zu hohen Summen auf.“

Er dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der AVWL-Retaxstelle für ihr hohes Engagement. Sie analysierten jeden Fall akribisch und verfolgten die Einspruchsverfahren äußerst beharrlich. „Durch diesen Einsatz sparen Apotheken in Westfalen-Lippe wertvolle Zeit und Ressourcen, die sie für die Umsetzung ihrer eigentlichen Aufgaben – die Arzneimittelversorgung der Patienten sowie die Gesundheitsfürsorge – nutzen können.“
 


Retaxverfahren

Wenn Apotheken Arzneimittel an Patienten abgeben, gehen sie in Vorkasse. Gegen Vorlage der Rezepte bekommen sie das Geld später von den Krankenkassen zurück. Allerdings nehmen die Kassen die Apotheken in Regress, wenn sie gegen gesetzliche oder vertragliche Vorgaben verstoßen haben. Immer wieder aber kürzen die Kassen die Rechnungen auch wegen kleiner Formfehler auf dem Rezept, die oftmals gar nicht in der Apotheke unterlaufen sind. Und das, obgleich die Patienten genau das vom Arzt verordnete, richtige Arzneimittel erhalten und bestens versorgt worden sind. Dabei geht es nicht selten pro Rezept um vierstellige Beträge.
 

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